„Der Weg einer Normenkontrollklage trägt zu einer Versachlichung der monatelangen Diskussion bei. Ein Urteil wird schlussendlich für Klarheit in einem Gesetzgebungsverfahren sorgen, das gravierende verfassungsrechtliche Bedenken ignoriert hat und die kommunale Familie spalten sollte. Es ist bedauerlich genug, dass eine Klage notwendig wurde“, so Ingbert Liebing. Die massive Kritik der Kommunen in Schleswig-Holstein, insbesondere der Landkreise, sei nicht zu überhören gewesen.
„Schon in der Anhörung beim Schleswig-Holsteinischen Landtag im September dieses Jahres und bei vielen öffentlichen Veranstaltungen landesweit wurde von Experten bestätigt, dass der Gesetzentwurf eklatante verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die nach wie vor ungeklärt sind“, sagte der Vorsitzende der CDU-Kommunalpolitiker Dr. Henning Görtz.
Aus Sicht der CDU und der KPV Schleswig-Holstein sind im Verfahren der Gesetzgebung verfahrensrechtliche Mindestanforderungen (Ermittlung des Finanzbedarfs), das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung (Bewertung der Steuermesszahlen) ebenso wie das der Systemgerechtigkeit und Folgerichtigkeit (bei der Finanzmittelverteilung darf keine Gebietskörperschaftsgruppe sachwidrig benachteiligt werden) nicht eingehalten worden.
Die beiden CDU-Politiker Liebing und Dr. Görtz begrüßen auch, dass es im Kreistag von Nordfriesland eine Initiative von CDU, FDP und Wählergemeinschaft gibt, das neue FAG auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.
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