Ingbert Liebing und Daniel Günther: CDU fordert nach OVG-Windkrafturteil Maßnahmenbündel zum Erhalt der Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung

21.01.2015

Der CDU-Landesvorsitzende Ingbert Liebing und der Vorsitzende der CDU-Fraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag Daniel Günther haben die Landesregierung nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig zu den Windeignungsflächen aufgefordert, mit einem Bündel an Maßnahmen die Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende zu erhalten:

„Dieses Urteil kann nicht zufriedenstellen. Für die CDU war die Akzeptanz in der Bevölkerung immer ein wichtiges Kriterium beim Ausbau der Windkraft. Es ist bedauerlich, dass dieses Kriterium vom Gericht so nachrangig behandelt wird“, erklärte Liebing in Kiel.

Unabhängig von diesen durch das Gericht erkannten Abwägungsmängeln kritisierte Liebing, dass der Landesregierung mit dem Verzicht auf eine 3. Anhörung auch ein Verfahrensfehler bescheinigt worden sei.

„Jetzt kommt es darauf an, im weiteren Verfahren die vom Gericht erkannten Fehler zu heilen und gleichzeitig mit einem Bündel an Maßnahmen die Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende zu erhalten. Wenn Herr Albig ausschließlich auf Zuversicht setzt, dass es in den kommenden Jahren der Rechtsunsicherheit schon nicht zu einer Verspargelung der Landschaft kommen wird, dann ist das eindeutig zu wenig“, so Günther.

Die Sorge vor einem Wildwuchs beim Ausbau der Windkraft und dem damit verbundenen Akzeptanzverlust sei durchaus berechtigt. Bereits
die Verdoppelung der Eignungsfläche auf 1,7 % der Landesfläche führe zu einem kräftigen Ausbau der Windkraft. Ein ungeplanter  schrankenloser Ausbau der Windkraft wäre schon deshalb nicht sinnvoll, weil angesichts des stockenden Netzausbaus der Strom überhaupt nicht in die süddeutschen Verbrauchszentrum abgeführt werden könne.

„Deshalb habe ich auch kein Verständnis für den geradezu euphorischen Kommentar des Ministerpräsidenten Albig, der die Investoren gestärkt sieht, weil es jetzt mehr Flächen für Windräder gebe. Das Problem der Abstimmung des Zusammenspiels erneuerbarer und konventioneller Energien und des Netzausbaus wird dadurch größer“, so Liebing.

Die Landesregierung sei jetzt gefordert, unverzüglich Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen. „Herr Albig muss prüfen, ob durch eine Änderung der planungsrechtlichen Grundlagen dem Kriterium der Bürgerbeteiligung ein stärkeres Gewicht gegeben werden kann. Wenn  Gemeinden sich gegen die Windkraft entschieden haben, muss dies in Planungen berücksichtigt werden können. Alles andere wäre nicht  zu verantworten“, so Liebing.

Günther forderte darüber hinaus die Landesregierung auf, betroffenen Kommunen unverzüglich zu informieren, welche Möglichkeiten zur  Steuerung des Windkraftausbaus ihnen nach diesem Urteil beispielsweise durch ihre Flächennutzungspläne blieben. „Die Landesregierung darf die Kommunen jetzt nicht wieder allein lassen“, so Günther.

Wichtig sei auch, dass sich Albig und Habeck endlich stärker für eine Anpassung der Netznutzungsentgelte einsetzen. „Derzeit zahlen die Schleswig-Holsteiner dafür, dass sie die Hauptlast des Ausbaus der erneuerbaren Energien tragen, auch noch die höchsten Preise in  diesem Bereich. Eine gerechtere Regelung würde auch zum Erhalt der Akzeptanz beitragen“, so Günther.

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