Die Bezahlkarte für Asylleistungsberechtigte und Analogleistungsbeziehende in Schleswig-Holstein soll ab Dezember 2024 eingeführt und schrittweise auf die verschiedenen Leistungsbehörden übertragen werden. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens geht es jetzt schnell in die Umsetzung! Das sind die wichtigsten Punkte:
- Dezember 2024: Ausgabe der Bezahlkarte an Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes
- 1. Quartal 2025: Ausweitung der Nutzung der Karte auf die Kreise bzw. auf die von ihnen bestimmten Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien Städte
- Die Bezahlkarte kann in ganz Schleswig-Holstein von den Leistungsberechtigten genutzt werden. Ausnahmen werden für Leistungsbehörden in unmittelbarer Angrenzung zur Freien und Hansestadt Hamburg zugelassen, sofern im Rahmen der Regelungen Hamburgs umgekehrt der Einsatz der Bezahlkarte auf dem Gebiet des Landes Schleswig-Holstein ebenfalls ermöglicht wird.
- Durch die technischen Vorgaben wird sichergestellt, dass kein Einsatz im Ausland sowie Überweisungen ins Ausland und kein Geldfluss zwischen den Karten stattfinden kann. Onlinekäufe außerhalb der EU und Money Transfer Services werden eingeschränkt.
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