Liebing: Horror-Clowns müssen klare Konsequenzen spüren

24.10.2016
Pressemitteilung

CDU-Landeschef: Trend aus USA zügig begegnen / Kritik an Rückzug der Polizei aus der Fläche.

 Deutschlandweit sorgen die so genannten „Horror-Clowns“ für Aufsehen, indem sie Menschen erschrecken oder in dieser Verkleidung Straftaten verüben. Der CDU-Landesvorsitzende und Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2017, Ingbert Liebing, fordert ein konsequentes Vorgehen der Polizei und Justiz gegen die „Horror-Clowns“.

„Wir müssen diesem Trend, der jetzt mit Verzögerung aus den USA zu uns gekommen ist, schnell und zügig begegnen. Horror-Clowns sind kein übler Scherz. Das ist kriminell. Wer als Horror-Clown unterwegs ist, muss klare Konsequenzen durch den Rechtsstaat spüren“, sagt Liebing.

Menschen so zu erschrecken, dürfe nicht als Ordnungswidrigkeit abgetan werden. „Hier muss Strafrecht konsequent angewandt werden. Wichtig ist, dass ihr Auftreten für die Täter umgehend Folgen hat“, so der Landesvorsitzende. Wenn er erforderlich sei, müssten ggf. auch im Recht Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden.

Wichtigste Voraussetzung für eine Verfolgung der Taten der „Horror-Clowns“ sei, dass sich betroffene Bürger immer umgehend bei der Polizei melden und die Täter dann auch gefasst würden. Liebing: „Dafür brauchen wir eine flächendeckende Polizeipräsenz. Auch die Horror-Clowns zeigen: Der von der Albig-Regierung vollzogene Rückzug der Polizei aus der Fläche ist ein Fehler. Wenn wir als CDU ab 2017 wieder die Regierung stellen, werden wir dort, wo es irgendwie geht, geschlossene Polizeistationen wieder öffnen.“

 

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