Der 15. November 2023 wird mit einem weite Kreise ziehenden Urteil aus Karlsruhe in die jüngere finanzpolitische Geschichte eingehen: Die Unionsfraktion im Bundestag hatte gegen den Nachtragshaushalt der Ampel und der Umwidmung von Mitteln aus dem Corona-Bundes-Notkredit für den Klima- und Transformationsfonds geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hatte den 2. Nachtrag für den Bundeshaushalt 2021 für verfassungswidrig und darüber hinaus mit sofortiger Wirkung für nichtig erklärt. In seiner Urteilsbegründung hat das Bundesverfassungsgericht zudem Grundsätze für den Umgang mit der Schuldenbremse herausgestellt, die auch Auswirkungen auf die Haushaltspolitik des Landes haben werden.
Die Ampel steht vor einem gewaltigen Problem: Der Bundeshaushalt für das nächste Jahr bleibt im Ungewissen und die 60 Mrd. Euro für den Klimaschutz- und Transformationsfonds sind nicht nur bis auf weiteres auf Eis gelegt, sondern ein für alle mal gesperrt. Am Donnerstag ereilte uns die Nachricht, dass der FDP-Finanzminister Christian Lindner für 2023 die Schuldenbremse aussetze. Der Fraktionsvorsitzende unserer CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch, hat dazu in der Aktuellen Stunde im Landtag klare Worte gefunden: „Dieses Urteil ist ein absolutes Desaster für die Berliner Ampel. Hatte es bislang den Anschein, dass sich die Ampel im Laufe von zwei Jahren immer mehr zerstritten und zunehmend gegenseitig blockiert hätte, so steht jetzt fest, dass die Ampel-Koalition von Anfang an nur durch Rechtsbruch möglich geworden ist.“
Natürlich hat das Urteil auch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein: Daher haben die Fraktionen von CDU und Grünen zur Plenartagung zwei Dringlichkeitsanträge zur Feststellung einer außerordentlichen Notsituation des Landeshaushaltes für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in den Landtag beschlossen sowie einen weiteren Dringlichkeitsantrag zu Änderung der Beschlussfassung zur Northvolt-Finanzierung. Zukünftig wird in jedem einzelnen Haushaltsjahr zu überprüfen sein, ob eine außergewöhnliche Notsituation besteht oder andauert, die der Kontrolle des Staates entzogen ist und die Finanzlage erheblich beeinträchtigt und deshalb eine Kreditaufnahme zulässig ist. Klar ist: Als Land bekennen wir uns zur Standortentscheidung von Northvolt in der Region Heide und werden uns landesseitig an die Verabredungen halten. Gleiches erwarten wir auch vom Bund.
Zur näheren Auseinandersetzung mit diesem komplexen Thema möchte ich Ihnen gerne die Rede des Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch ans Herz legen. In seiner Rede stellte er nicht nur die Ampel, sondern auch die Vorwürfe der Opposition im schleswig-holsteinischen Landtag. Einen Link zur Rede stelle ich Ihnen untenstehend zur Verfügung.
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