Integrationskosten: Landesregierung muss Geld an Kommunen weiterleiten

17.06.2016
Pressemitteilung

Zum gestrigen Treffen von Bund und Ländern erklärt der Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein Ingbert Liebing MdB:

„Die unionsgeführte Bundesregierung hält Wort und übernimmt für drei Jahre zusätzlich die Kosten der Unterbringung anerkannter Flüchtlinge. Das entlastet die Kommunen nochmals um rund 2,6 Milliarden Euro. Auch stellt der Bund den Kommunen ab 2018 weitere 5 Milliarden Euro bundesweit zur Verfügung. Das ist echte kommunalfreundliche Politik.

Integrationskosten fallen insbesondere in den Kommunen an: Kinder- und Jugendhilfe auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Kitaausbau und Sprachförderung, Schulräume für Integrationsklassen, individuelle Betreuung und Beratung durch Integrationslotsen, Sanktionsdurchsetzung durch Ausländerämter. Die Eingliederung der Menschen in unsere Gesellschaft findet in unseren Kommunen statt; sie müssen dort auch mit finanziellen Mitteln unterstützt werden. Hier ist über die Verhandlungen sicherzustellen, dass das Geld auch wirklich bei den Kommunen in Schleswig-Holstein ankommt und die Landesregierung es nicht in der Landeskasse versickern lässt.

Auch bei Forschung und Verkehr ("Regionalisierungsmittel") leistet der Bund einen wichtigen Anteil, damit diese Aufgaben auch über 2019 hinaus gesichert sind.“

 

 

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