Erklärung zum Beschluss des Landesverfassungsgerichtes

08.06.2018

Zum heutigen Beschluss des Landesverfassungsgerichtes im Organstreitverfahren betreffend das Neutralitätsgebot des Staates und seiner Amtsträger im Wahlkampf und den Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf erklärt der CDU-Landesgeschäftsführer Vitalij Baisel:

„Das Landesverfassungsgericht hat heute beschlossen, dass die verfassungsrechtlichen Streitigkeiten durch den Regierungswechsel im Jahre 2017 überholt sind. Wir bedauern, dass es keine Entscheidung in der Sache gibt. Als CDU hatten wir uns eine Klarstellung für die Zukunft erhofft“, so der CDU-Landesgeschäftsführer Vitalij Baisel.

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