CDU droht wegen unerlaubter Wahlwerbung mit Organstreitverfahren

10.03.2017
Pressemitteilung

Die CDU Schleswig-Holstein droht nach den Reaktionen von Ministerinnen und Ministern der Landesregierung auf den Vorwurf der unerlaubten Wahlwerbung mit einem Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht.

Die CDU erwarte von Ministerpräsident Albig und SPD-Landeschef Stegner bis spätestens Dienstag, 21. März 2017, - also noch vor der kommenden Landtagssitzung - eine Erklärung, sich künftig wieder an die Grundsätze demokratischer Wahlen zu halten. Darüber hinaus sei von der Landesregierung eine für den Landesrechnungshof nachvollziehbare Aufstellung der für die unerlaubte Wahlwerbung entstandenen Kosten vorzulegen. Diese Kosten müsse die SPD dem Landeshaushalt und damit dem Steuerzahler zurückzahlen.

„Sollte dies nicht erfolgen, ziehen wir vor das Landesverfassungsgericht“, so Günther heute (10. März 2017) in Kiel.
Ministerin Ernst habe behauptet, ihr Brief sei auf der Linie der Rechtsprechung. Minister Studt versuche sich damit herauszureden, seine Aussage beschreibe in der Wirkung die Lebensrealität. „Wir sind in beiden Fällen bereit, das Landesverfassungsgericht entscheiden zu lassen“, erklärte Günther. Dies gelte auch für die drei Fälle, an denen Ministerpräsident Albig persönlich beteiligt gewesen sei.

Eine Klärung vor dem Landesverfassungsgericht erscheine auch deshalb notwendig, weil SPD-Landeschef Stegner laut Medienberichten behaupte, es würden „Popel“ skandalisiert. „Offenbar haben mit Stegner und Albig die beiden Hauptverantwortlichen für den SPD-Wahlkampf jedes Gespür dafür verloren, was mein und dein ist. Die SPD darf nicht beliebig über den Regierungsapparat verfügen, auch wenn sie den Ministerpräsidenten stellt. Was Herr Stegner als Popel bezeichnet, sind die Grundsätze demokratischer Wahlen: Chancengleichheit der Bewerber und Neutralität des Staates im Wahlkampf“, so Günther. 

So habe beispielsweise das saarländische Landesverfassungsgericht in mit den in Rede stehenden nahezu identischen Fällen Verstöße gegen die Gebote der Neutralität des Staates im Wahlkampf und des Grundsatzes der Chancengleichheit bei Wahlen festgestellt (Lv 4/09). 

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